Klasse T
Zugmaschinen mit
- einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstmischende Futtermaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter:
16 Jahre bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit 18 Jahre bis 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
Einschluss: Klassen AM und L
Befristung: unbefristet gültig