PKW-Klassen
Klasse B / BF 17 Ausbildung
PKW Klasse B beinhaltet alle Kraftfahrzeuge (außer solche der Klasse AM,A1,A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer den Fahrzeugführer – auch mit Anänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Komnination 3500 kg nicht übersteigt
Mindestalter:
18 Jahre(17 bei begleitenden Fahren-BF 17)
Einschluss:
Klasse AM und L
Befristung:
unbefristet gültig
Klasse B Ausbildung mit Automatikfahrzeug
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klasse AM,A1,A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer den Fahrzeugführer – auch mit Anänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Komnination 3500 kg nicht übersteigt
Mindestalter:
18 Jahre
Einschluss:
Klasse AM und L
Befristung:
unbefristet gültig
Hinweis: Anhänger dürfen unter folgenden Voraussetzungen gefahren werden: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Klasse BE (Anhänger)
Zugfahrzeuge der Klasse B
- in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg.
Mindestalter:
18 Jahre
Vorbedingung:
Vorbesitz der Klasse B
Befristung:
unbefristet gültig