Lehrgänge

PKW und Zweiradlehrgänge

Termine für unsere PKW und Zweiradlehrgänge erhalten Sie in unseren Büros oder per E-Mail unter: info@fahrschule-albert.de

ADR-Basiskurs Oelsnitz
13.03.2026

Für viele Berufskraftfahrer, die gefährliche Güter befördern, ist der Besitz eines sogenannten ADR-Scheins Pflicht. Ohne eine solche Erlaubnis dürfen sie Gefahrguttransporte, egal welcher Art, nicht fahren.

Der ADR Basiskurs wird an folgenden drei Tagen durchgeführt.

Tag 1: 13.03.2026

Tag 2: 14.03.2026

Tag 3: 21.03.2026

Änderungen sind möglich werden aber rechtzeitig bekannt gegeben.

ADR-Auffrischung Oelsnitz
08.05.2026

08.05.2026 – 09.05.2026

ADR-Auffrischungskurs: Ein Muss für die Verlängerung

Der ADR-Kurs als Auffrischungskurs vermittelt alle technischen und rechtlichen Neuerungen,

die innerhalb der fünf Jahre seit der letzten absolvierten Prüfung eingeführt wurden.

BKF Weiterbildung – Wochenlehrgang Oelsnitz
16.03.2026

16.03.2026 – 28.03.2026

Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die den Führerschein Kl. C und D besitzen,

auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

Dies müssen Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein mit einer neuen

Schlüsselnummer im fünfjährigen Turnus (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung) verlängert zu bekommen.

LKW und Bus Lehrgang Oelsnitz
16.03.2026

Um eine Fahrerlaubnis für den LKW zu erhalten, musst du ebenfalls bereits den Führerschein der Klasse B gemacht haben. Außerdem musst du ein Mindestalter von 21 Jahren erreicht haben. Eine Ausnahme gilt, wenn du den Führerschein im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer machst. Dann kannst du ihn bereits mit 18 Jahren absolvieren.

Weitere Informationen erhalten Sie unseren Büro

ASF Seminar Plauen
05.06.2026

Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), umgangssprachlich auch Nachschulung genannt, ist eine von der deutschen Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnete Maßnahme bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen L, AM, T) festgelegt wird. Ein A-Verstoß (eine schwere Zuwiderhandlung) führt sofort zur Anordnung einer Nachschulung, ein B-Verstoß (weniger schwere Zuwiderhandlung) erst beim zweiten Mal, nämlich bei der zweiten Eintragung im Kraftfahrt-Bundesamt.

BKF Weiterbildung Modul 2 Oelsnitz
07.03.2026

Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf. Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die im Besitz eines Führerscheins der Klassen C und D sind, auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet. Dies müssen die Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein im fünfjährigen Turnus mit einer neuen Schlüsselnummer verlängert zu bekommen (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung).

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Büro

BKF Weiterbildung Modul 3 Oelsnitz
14.03.2026

Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf. Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die im Besitz eines Führerscheins der Klassen C und D sind, auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet. Dies müssen die Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein im fünfjährigen Turnus mit einer neuen Schlüsselnummer verlängert zu bekommen (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung).

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Büro

BKF Weiterbildung Modul 4 Oelsnitz
21.03.2026

Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf. Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die im Besitz eines Führerscheins der Klassen C und D sind, auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet. Dies müssen die Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein im fünfjährigen Turnus mit einer neuen Schlüsselnummer verlängert zu bekommen (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung)

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BKF Weiterbildung Modul 5 Oelsnitz
28.03.2026

Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf. Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die den Führerschein Kl. C und D besitzen,auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.Dies müssen Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein mit einer neuen Schlüsselnummer im fünfjährigen Turnus (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung) verlängert zu bekommen.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Büro