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LKW-Klassen

BKF Weiterbildung Modul 4 Oelsnitz
18.11.2023

Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die den Führerschein Kl. C und D besitzen,

auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

Dies müssen Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein mit einer neuen

Schlüsselnummer im fünfjährigen Turnus (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung) verlängert zu bekommen.

Weitere Informationen erhalten Sie unseren Büro

BKF Weiterbildung Modul 5 Oelsnitz
02.12.2023

Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die den Führerschein Kl. C und D besitzen,

auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

Dies müssen Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein mit einer neuen

Schlüsselnummer im fünfjährigen Turnus (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung) verlängert zu bekommen.

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BKF Weiterbildung Modul 1 Oelsnitz
30.10.2023

Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die den Führerschein Kl. C und D besitzen,

auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

Dies müssen Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein mit einer neuen

Schlüsselnummer im fünfjährigen Turnus (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung) verlängert zu bekommen.

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BKF Weiterbildung Modul 2 Oelsnitz
30.10.2023

Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die den Führerschein Kl. C und D besitzen,

auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

Dies müssen Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein mit einer neuen

Schlüsselnummer im fünfjährigen Turnus (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung) verlängert zu bekommen.

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BKF Weiterbildung Modul 3 Oelsnitz
23.10.2023

Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die den Führerschein Kl. C und D besitzen,

auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

Dies müssen Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein mit einer neuen

Schlüsselnummer im fünfjährigen Turnus (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung) verlängert zu bekommen.

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Klasse C1

Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg)


Mindestalter:
18 Jahre
Vorbedingung:
Vorbesitz der Klasse B
Befristung:
LKW Klasse C1 ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Hinweis: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Für die gewerbliche Nutzung des Führerscheines C1-C1E wird eine gesetzlich vorgeschriebene Zusatzausbildung benötigt.

Klasse C1E

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der LKW-Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.


Mindestalter:
18 Jahre
Vorbedingung:
Vorbesitz der Klasse C1
Befristung:
Klasse C1E ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 50.Lebensjahres gültig; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Hinweis: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Für die gewerbliche Nutzung des Führerscheines C1- C1E wird eine gesetzlich vorgeschriebene Zusatzausbildung benötigt.

Klasse C (Solo)

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A A und A)


  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer – auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Mindestalter:
21 Jahre (18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation)
Vorbedingung:
Vorbesitz der Klasse B
Einschluss:
Klasse C1
Befristung:
LKW Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Hinweis: Für die gewerbliche Nutzung des Führerscheines C-CE wird eine gesetzlich vorgeschriebene Zusatzausbildung benötigt.

Klasse CE (Anhänger)

Zugfahrzeuge der Klasse C


  • in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Mindestalter:
21 Jahre (18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation)
Vorbedingung:
Vorbesitz der LKW Klasse C
Einschluss:
BE,C1E,T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Befristung: Klasse CE wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Hinweis: Für die gewerbliche Nutzung des Führerscheines C-CE wir eine gesetzlich vorgeschriebene Zusatzausbildung benötigt.

Fahrschule Albert Dekra Zertifiziert
Fahrschule Albert Dekra Zertifiziert
Fahrschule Albert Dekra Zertifiziert

Fahrschule Albert Inhaber Daniel Albert

Schmidtstraße 7
08606 Oelsnitz

Tel.: 037421 22224

info@fahrschule-albert.de

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