Bus-Klassen
Klasse D
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM,A1,A2 und A)
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer – auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Mindestalter:
18,20,21,23 oder 24 Jahre. Das Mindesalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifikation
Vorbedingung:
Vorbesitz der Klasse B
Einschluss:
Klasse D1
Befristung:
Klasse D1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Hinweis: Für die gewerbliche Nutzung des Führerscheines D-DE wird eine gesetzlich vorgeschriebene Zusatzausbildung benötigt.
Klasse DE
Züge aus D-zugfahrzeugen und Anhängern über 0,75t z.G.
Mindestalter:
21 Jahre
Vorbedingung:
Vorbesitz der Klasse D
Einschluss:
Klassen D1E, BE sowie C1E, sofern Klasse C1 vorhanden
Befristung: Klasse DE wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Hinweis: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Klasse D1
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, jedoch nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter:
21 Jahre
Vorbedingung:
Vorbesitz der Klasse B
Befristung:
Klasse D1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Hinweis: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.
Klasse D1E
Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg; die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen; die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; der Anhänger darf nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.
Mindestalter:
21 Jahre
Vorbedingung:
Vorbesitz der Klasse C
Einschluss:
Klassen BE sowie C1E, sofern Klasse C1 vorhanden
Befristung:
Klasse D1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Hinweis: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.