ASF – Seminar
Gilt für junge Fahranfänger, die während ihrer Probezeit durch verkehrswidriges Verhalten auffallen.
Sie werden seitens der zuständigen Behörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für auffällige Fahranfänger (ASF) verpflichtet.
Erste Stufe
Tatbestand:
- eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
Folgen:
- Pflicht-Teilnahme an einem Aufbauseminar
- Probezeit verlängert sich um zwei Jahre
Zweite Stufe
Tatbestand:
- eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
Folgen:
- schriftliche Verwarnung
- Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird empfohlen
Dritte Stufe
Tatbestand:
- eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
Folgen:
- Entzug der Fahrerlaubnis
Kosten für das ASF Seminar: 500,00 EUR