Kostenrechner

Landwirtschaft-Klassen

Klasse L

Zugmaschinen

  • die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und

Kombination

  • aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden sowie
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Mindestalter:
16 Jahre
Befristung:
unbefristet gültig

Hinweis: Bei Mitführen von Anhängern darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden. Bei Nichtbeachtung dieser Geschwindigkeit begeht der Fahrer eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis)!

Klasse T

Zugmaschinen mit

  • einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstmischende Futtermaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Mindestalter:
16 Jahre bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit 18 Jahre bis 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
Einschluss: Klassen AM und L
Befristung: unbefristet gültig

Fahrschule Albert Dekra Zertifiziert
Fahrschule Albert Dekra Zertifiziert
Fahrschule Albert Dekra Zertifiziert

Fahrschule Albert Inhaber Daniel Albert

Schmidtstraße 7
08606 Oelsnitz

Tel.: 037421 22224

info@fahrschule-albert.de

Informationen

Cookieeinstellungen