Klasse D
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM,A1,A2 und A)
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer – auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Mindestalter:
18,20,21,23 oder 24 Jahre. Das Mindesalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifikation
Vorbedingung:
Vorbesitz der Klasse B
Einschluss:
Klasse D1
Befristung:
Klasse D1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Hinweis: Für die gewerbliche Nutzung des Führerscheines D-DE wird eine gesetzlich vorgeschriebene Zusatzausbildung benötigt.