Klasse CE (Anhänger)
Zugfahrzeuge der Klasse C
- in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Mindestalter:
21 Jahre (18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation)
Vorbedingung:
Vorbesitz der LKW Klasse C
Einschluss:
BE,C1E,T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Befristung: Klasse CE wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Hinweis: Für die gewerbliche Nutzung des Führerscheines C-CE wir eine gesetzlich vorgeschriebene Zusatzausbildung benötigt.