Klasse C1E
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der LKW-Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Mindestalter:
18 Jahre
Vorbedingung:
Vorbesitz der Klasse C1
Befristung:
Klasse C1E ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 50.Lebensjahres gültig; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Hinweis: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Für die gewerbliche Nutzung des Führerscheines C1- C1E wird eine gesetzlich vorgeschriebene Zusatzausbildung benötigt.