Klasse C1
Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg)
Mindestalter:
18 Jahre
Vorbedingung:
Vorbesitz der Klasse B
Befristung:
LKW Klasse C1 ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Hinweis: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Für die gewerbliche Nutzung des Führerscheines C1-C1E wird eine gesetzlich vorgeschriebene Zusatzausbildung benötigt.