Klasse C (Solo)
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A A und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer – auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Mindesalter:
21 Jahre (18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation)
Vorbedingung:
Vorbesitz der Klasse B
Einschluss:
Klasse C1
Befristung:
LKW Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Hinweis: Für die gewerbliche Nutzung des Führerscheines C-CE wird eine gesetzlich vorgeschriebene Zusatzausbildung benötigt.