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Klasse C (Solo)

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A A und A)


  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer – auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Mindestalter:
21 Jahre (18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation)
Vorbedingung:
Vorbesitz der Klasse B
Einschluss:
Klasse C1
Befristung:
LKW Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Hinweis: Für die gewerbliche Nutzung des Führerscheines C-CE wird eine gesetzlich vorgeschriebene Zusatzausbildung benötigt.

Fahrschule Albert Dekra Zertifiziert
Fahrschule Albert Dekra Zertifiziert
Fahrschule Albert Dekra Zertifiziert

Fahrschule Albert Inhaber Daniel Albert

Schmidtstraße 7
08606 Oelsnitz

Tel.: 037421 22224

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