Klasse A1
Krafträder mit
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum gewicht max. 0,1 kW/kg – auch mit Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- symmetrich angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter:
16 Jahre
Einschluss:
Klasse AM
Befristung:
unbefristet gültig
Hinweis: Geschwindigkeits- beschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt