bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
einer elektr. Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren auch mit Beiwagen
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
bauartbedingter Höchstgesschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren oder
maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
Mindesalter:
15 Jahre
Befristung:
unbefristet gültig
Hinweis:
Zusammenfassung der "alten Klassen" M und S
Klasse A1
Krafträder mit
Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
Verhältnis der Leistung zum gewicht max. 0,1 kW/kg - auch mit Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
symmetrich angeordneten Rädern und
Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
Leistung von bis zu 15 kW
Mindesalter:
16 Jahre
Einschluss:
Klasse AM
Befristung:
unbefristet gültig
Hinweis:
Geschwindigkeits- beschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Klasse A2 Direkteinstieg
Krafträder mit
Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,2 kW/kg - auch mit Beiwagen
Mindesalter:
18
Einschluss:
AM,A1
Befristung:
unbefristet gültig
Hinweis:
Direkteinstieg wenn kein zweijähriger Vorbesitz der Klasse A1
Klasse A2 Aufstieg
Krafträder mit
Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,2 kW/kg - auch mit Beiwagen
Mindesalter:
18
Vorbedingung:
A1
Befristung:
unbefristet gültig
Hinweis:
Zweijähriger Vorbesitz der Klasse A1
Klasse A Direkteinstieg
Krafträder mit
Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h - auch mit Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Leistung von mehr als 15 kW oder
symmetrisch angeordneten Rädern und
Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
Leistung von mehr als 15 kW
Mindesalter:
24 Jahre
Einschluss:
AM,A1,A2
Befristung:
unbefristet gültig
Hinweis:
Direkteinstieg wenn kein zweijähriger Vorbesitz der Klasse A2
Klasse A Aufstieg
Krafträder mit
Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h - auch mit Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Leistung von mehr als 15 kW oder
symmetrisch angeordneten Rädern und
Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und