Sie werden seitens der zuständigen Behörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für auffällige Fahranfänger (ASF) verpflichtet.
Erste Stufe
Tatbestand:
- eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
Folgen:
- Pflicht-Teilnahme an einem Aufbauseminar
- Probezeit verlängert sich um zwei Jahre
Zweite Stufe
Tatbestand:
- eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
Folgen:
- schriftliche Verwarnung
- Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird empfohlen
Dritte Stufe
Tatbestand:
- eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
Folgen:
- Entzug der Fahrerlaubnis
Kosten für das ASF Seminar: 350,00 EUR